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Zuweisungen zur Kinderwunschbehandlung haben nach den
Richtlinien zur künstlichen Befruchtung vom 01.07.2002 auf Überweisung zu
erfolgen. Ein Beratungsgespräch zu den medizinischen, sozialen und
psychologischen Aspekten der künstlichen Befruchtung kann nach der Nr. 08521
(vorher Nr. 1180) abgerechnet werden (Vordruck wird den Patienten
mitgegeben).
Die zuweisenden Frauenärzte und Urologen werden in Form von
Arztbriefen (Befundzusammenstellungen, Erstbriefe etc.) regelmäßig über
den Behandlungsverlauf und Therapieerfolg informiert.
Die Rücküberweisung der Patientinnen erfolgt mit Nachweis
einer intakten Schwangerschaft in der 6. SSW.
Die Qualitätssicherung über das Deutsche IVF-Register (DIR)
erfordert eine enge Zusammenarbeit mit dem überweisenden Frauenarzt. Bitte
senden Sie uns eine Kopie des geburtshilflichen Berichtes zu.
In besonderen Fällen kann nach nach Rücksprache mit dem Zentrum das
Zyklus-Monitoring in der Praxis des überweisenden
Frauenarztes durchgeführt werden.
In unserem Zentrum finden regelmäßig Weiterbildungsveranstaltungen
statt. Wir würden uns freuen, Sie zu den Veranstaltung (z.B.
Spermiogrammworkshop nach WHO) begrüßen zu können. |